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   BPatG, 04.05.2000 - 13 W (pat) 17/00   

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https://dejure.org/2000,22719
BPatG, 04.05.2000 - 13 W (pat) 17/00 (https://dejure.org/2000,22719)
BPatG, Entscheidung vom 04.05.2000 - 13 W (pat) 17/00 (https://dejure.org/2000,22719)
BPatG, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 13 W (pat) 17/00 (https://dejure.org/2000,22719)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.1989 - 8 W 84/88
    Auszug aus BPatG, 04.05.2000 - 13 W (pat) 17/00
    Mit dieser im vorausgegangenen Satz wiedergegebenen Definition des Rechtsbegriffs "Mutwilligkeit" folgt der 23. Senat im großen und ganzen der allgemein üblichen (vgl zB OLG Düsseldorf NJW 1989, 2955 mwNachw), wie sie auch der erkennende Senat in zahlreichen Entscheidungen benutzt und gesehen hat.
  • BPatG, 12.08.1997 - 23 W (pat) 5/97
    Auszug aus BPatG, 04.05.2000 - 13 W (pat) 17/00
    Zur Auslegung des Rechtsbegriffs "Mutwilligkeit" hat der 23. Senat des Bundespatentgerichts - wie dem Anmelder bekannt ist - in seinem Beschluß vom 12. August 1997 - 23 W (pat) 5/97 - (BPatGE 38, 227 ff) die bisher bekannten Veröffentlichungen von Rechtsprechung und Lehre herangezogen und folgende Regeln daraus abgeleitet:.
  • BPatG, 18.11.2015 - 19 W (pat) 58/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe" - eine Vielzahl von

    Da dem Antragsteller zudem für ein mit der vorliegenden Patentanmeldung identisch lautendes Gebrauchsmuster Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden sei, würde eine vermögende Person vor dem Hintergrund der zu erwartenden fehlenden oder schlechten Verwertung von dieser Doppelanmeldung absehen und für einen einheitlichen Gegenstand nur ein einziges Schutzrecht beantragen (unter Verweis auf den Beschluss des BPatG vom 4. Mai 2000 - 13 W (pat) 17/00).

    Demgegenüber ist der Antragsteller hier auf verschiedenen Technikbereichen aktiv, so dass auch nicht die Konstellation vorliegt, in der eine Person jahrelang auf demselben Technikgebiet ohne eine erfolgreiche Verwertung Anmeldungen unter Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe getätigt hat (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. August 1997 - 23 W (pat) 5/97, BPatGE 38, 227; BPatG, Beschluss vom 4. Mai 2000 - 13 W (pat) 17/00).

    Der Fall, dass ein einheitlicher Erfindungsgegenstand unnötig aufgespalten und mehrere, zusätzliche Kosten verursachende Teilanmeldungen beantragt wurden, und nicht nur eine einzige Patentanmeldung (BPatG, Beschluss vom 4. Mai 2000 - 13 W (pat) 17/00), liegt hier nicht vor.

  • BPatG, 06.02.2003 - 11 W (pat) 63/01
    Nachdem der 13. Senat sowie nachfolgend der erkennende Senat bereits für einige Patenterteilungsverfahren desselben Anmelders auf dem im wesentlichen gleichen Fachgebiet die Zurückweisungen seiner Verfahrenskostenhilfeanträge wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bestätigt haben, wird zunächst auf die Gründe dieser Entscheidungen Bezug genommen, und zwar Beschluß vom 9. September 1997 - 13 W (pat) 25/97- betr "Tank-PflanztopfÜbertopf-Kombination als Vorrichtung zur Luftaufbereitung und Pflanzenversorgung"; Beschluß vom 14. April 1999 - 13 W (pat) 5/99 - betr "Pflanzenlangzeitversorgungs-Vorrichtung und bioaktiver Raumluftfilter"; Beschluß vom 4. Mai 2000 - 13 W (pat) 17/00 - betr "Tank und Biofilter (-Kombination)"; Beschlüsse vom 28. März 2000 - 11 W (pat) 39/99 - betr "Vorrichtung zur Pflanzenlangzeitversorgung und bioaktiver Raumluftfilter - mit Individualklima-Zusatz", - 11 W (pat) 45/99 - betr "Bioaktiver Raumluftfilter", - 11 W (pat) 46/99 - betr "Vorrichtung zur bioaktiver Raumluftfilterung/-befeuchtung", - 11 W (pat) 47/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter", - 11 W (pat) 52/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter", - 11 W (pat) 54/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter und Langzeitversorgungstank als Vorrichtungs-Set für in Behältnissen einstehende Pflanzen/-gruppen", - 11 W (pat) 13/00 - betr "Biologischer Raumlüfter und Raumluftfilter"; Beschluß vom 19. Februar 2001 - 11 W (pat) 6/01 - betr "Raumluft-Biofilter".
  • BPatG, 06.02.2003 - 11 W (pat) 39/01
    Nachdem der 13. Senat sowie nachfolgend der erkennende Senat bereits für einige Patenterteilungsverfahren desselben Anmelders auf dem im wesentlichen gleichen Fachgebiet die Zurückweisungen seiner Verfahrenskostenhilfeanträge wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bestätigt haben, wird zunächst auf die Gründe dieser Entscheidungen Bezug genommen, und zwar Beschluß vom 9. September 1997 - 13 W (pat) 25/97- betr "Tank-PflanztopfÜbertopf-Kombination als Vorrichtung zur Luftaufbereitung und Pflanzenversorgung"; Beschluß vom 14. April 1999 - 13 W (pat) 5/99 - betr "Pflanzenlangzeitversorgungs-Vorrichtung und bioaktiver Raumluftfilter"; Beschluß vom 4. Mai 2000 - 13 W (pat) 17/00 - betr "Tank und Biofilter (-Kombination)"; Beschlüsse vom 28. März 2000 - 11 W (pat) 39/99 - betr "Vorrichtung zur Pflanzenlangzeitversorgung und bioaktiver Raumluftfilter - mit Individualklima-Zusatz", - 11 W (pat) 45/99 - betr "Bioaktiver Raumluftfilter", - 11 W (pat) 46/99 - betr "Vorrichtung zur bioaktiver Raumluftfilterung/-befeuchtung", - 11 W (pat) 47/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter", - 11 W (pat) 52/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter", - 11 W (pat) 54/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter und Langzeitversorgungstank als Vorrichtungs-Set für in Behältnissen einstehende Pflanzen/-gruppen", - 11 W (pat) 13/00 - betr "Biologischer Raumlüfter und Raumluftfilter"; Beschluß vom 19. Februar 2001 - 11 W (pat) 6/01 - betr "Raumluft-Biofilter".
  • BPatG, 06.02.2003 - 11 W (pat) 21/01
    Nachdem der 13. Senat sowie nachfolgend der erkennende Senat bereits für einige Patenterteilungsverfahren desselben Anmelders auf dem im wesentlichen gleichen Fachgebiet die Zurückweisungen seiner Verfahrenskostenhilfeanträge wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bestätigt haben, wird zunächst auf die Gründe dieser Entscheidungen Bezug genommen, und zwar Beschluß vom 9. September 1997 - 13 W (pat) 25/97- betr "Tank-PflanztopfÜbertopf-Kombination als Vorrichtung zur Luftaufbereitung und Pflanzenversorgung"; Beschluß vom 14. April 1999 - 13 W (pat) 5/99 - betr "Pflanzenlangzeitversorgungs-Vorrichtung und bioaktiver Raumluftfilter"; Beschluß vom 4. Mai 2000 - 13 W (pat) 17/00 - betr "Tank und Biofilter (-Kombination)"; Beschlüsse vom 28. März 2000 - 11 W (pat) 39/99 - betr "Vorrichtung zur Pflanzenlangzeitversorgung und bioaktiver Raumluftfilter - mit Individualklima-Zusatz", - 11 W (pat) 45/99 - betr "Bioaktiver Raumluftfilter", - 11 W (pat) 46/99 - betr "Vorrichtung zur bioaktiver Raumluftfilterung/-befeuchtung", - 11 W (pat) 47/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter", - 11 W (pat) 52/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter", - 11 W (pat) 54/99 - betr "Biologischer Raumluftfilter und Langzeitversorgungstank als Vorrichtungs-Set für in Behältnissen einstehende Pflanzen/-gruppen", - 11 W (pat) 13/00 - betr "Biologischer Raumlüfter und Raumluftfilter"; Beschluß vom 19. Februar 2001 - 11 W (pat) 6/01 - betr "Raumluft-Biofilter".
  • BPatG, 04.05.2000 - 13 W (pat) 19/00
    Insoweit nimmt der Senat vollinhaltlich Bezug auf seinen Beschluß vom selben Tage in der Sache 13 W (pat) 17/00.
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